Teilnahmebedingungen

I Gegenstand

Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel der Fabrik Bayreuth Club GmbH, Erlanger Straße 2 in 95444 Bayreuth (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durch die Teilnehmer:innen sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmer:innen erhobenen und mitgeteilten Daten.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen die Teilnahmebedingungen.

II Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel bezieht sich ausschliesslich auf den Zeitraum des Spiels medi Bayreuth gegen Fraport Skyliners in der Obefrankenhalle in Bayreuth.

Teilnahme berechtigt sind alle Stadiongäste beim Spiel medi Bayreuth gegen Fraport Skyliners, die ein Getränk und somit einen mit einem QR-Code versehenen Trinkbecher erworben haben.

Unter allen Teilnehmer:innen, die sich über den QR-Code auf ihrem Becher für das Gewinnspiel registriert haben, wird eine Dauerkarte der medi Bayreuth  verlost.

Die Gewinner:in wird durch Zufallsprinzip ausgelost.

III Abwicklung

Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Teilnehmer:innen können auf den Gewinn verzichten. In diesem Falle rückt an diese Stelle der/die nächste Teilnehmer:in in der Gewinnfolge nach. Die Übergabe des Gewinns wird individuell mit dem/der Gewinner:in abgestimmt.

Die Teilnehmer:innen werden zeitnah per Email an die angegeben Emailadresse über den Gewinn benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.

Bestätigt ein:e Teilnehmer:in die Annahme des Gewinns nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige Emailadresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer:innen.

IV Gewährleistungsausschluss

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus ein Anspruch der Teilnehmer:innen gegenüber dem Veranstalter entsteht.

Hierzu können technische Probleme oder Regeländerungen gehören.

V Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer V. folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.